CDU, Grüne und FDP haben sich auf eine gemeinsame Linie zur Innenstadtsanierung verständigt und sprechen sich gegen eine Auftragsvergabe noch in der laufenden Wahlperiode aus. Die Fraktionen und Stadtverbände erklärten in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Mittwoch, dass bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode keine Entscheidung über die Vergabe an ein Planungsbüro getroffen werden soll. Dies gelte ausdrücklich auch für den Zeitraum zwischen der Kommunalwahl am 13. September und der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Rates im November 2026.
Die Parteien betonen die große Bedeutung der Innenstadtsanierung für die Zukunft der Stadt. Entscheidungen dieser Tragweite sollten aus ihrer Sicht nicht mehr von Mandatsträgern getroffen werden, wenn der neue Rat bereits gewählt ist, aber noch nicht arbeiten kann. Eine Vergabe in dieser Übergangsphase entspreche weder dem demokratischen Anspruch noch der politischen Verantwortung gegenüber den Wählern. Wörtlich heißt es: „Es entspricht nicht dem Demokratieverständnis von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, ein de facto abgewähltes Gremium entscheiden zu lassen.” Der neu gewählte Rat müsse die Möglichkeit erhalten, über ein Projekt von erheblicher finanzieller und städtebaulicher Bedeutung mitzuentscheiden. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, diese Position bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Die SPD reagiert zurückhaltend auf die Erklärung. Auf Nachfrage teilen die Genossen mit, die Position der drei Parteien sei vage und enthalte keine klare Aussage zur eigentlichen Sanierung der Fußgängerzone. „CDU, Grüne und FDP lassen die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren über ihre Position.” Niemand könne derzeit sagen, wann die Vergabe des Planungsbüros zur Abstimmung komme. Die SPD sei bereit, in dieser oder in der nächsten Wahlperiode zu entscheiden, betont aber zugleich, dass sie das Projekt nicht gefährden wolle und daher nicht auf eine kurzfristige Entscheidung bestehe. Die Stadtverwaltung kündigt an, das Vergabeverfahren weiterhin sorgfältig fortzuführen. Eine Entscheidung sei aber nicht auf „Biegen und Brechen“ geplant. Ob noch der alte Rat über die Vergabe entscheidet oder erst der neue, ist nach Angaben der Verwaltung offen. Beide Varianten seien aber rechtlich und politisch möglich.
Die Debatte um die Auftragsvergabe zur Innenstadtsanierung wird mit einer steilen These geführt: Der alte Rat sei nach dem 13. September „de facto abgewählt“. Das ist sachlich falsch. Seit der letzten Bundestagswahl wissen wir einmal mehr: Das alte Parlament darf auch nach einer Wahl noch zusammentreten und ganz legal weitreichende Entscheidungen treffen. Auf kommunaler Ebene gilt das ebenso.
Wahlen sind nicht der Schalter, der ein Plenum augenblicklich ausschaltet. Mandate enden nicht mit dem Auszählen der Stimmen, sondern mit dem Beginn der neuen Wahlperiode. Man ist für fünf Jahre gewählt und nicht für vier Jahre und zehn Monate. Nachvollziehbar ist hingegen eine andere Überlegung: Ist es politisch klug, in der Übergangszeit noch eine weitreichende Entscheidung zu treffen? Gibt es gute Argumente dafür oder dagegen? Doch diese Argumente scheinen zu fehlen, wenn stattdessen auf eine angeblich fehlende Legitimation verwiesen wird.
Man kann ja durchaus der Auffassung sein, dass der neue Rat über die Vergabe von Planungsleistungen entscheiden sollte. Das ist eine legitime politische Position. Aber sie wird nicht überzeugender, indem man dem bestehenden Rat seine Rechte abspricht.