Werbegemeinschaft (WGW) und Bürgerinitiative „Freunde der Innenstadt” (BI) kritisieren das Verfahren zur Innenstadtsanierung und fordern einen kompletten Neustart. Beide Gruppen erhoffen sich dadurch neue Entwürfe, die stärker ihren Vorstellungen entsprechen. Eine bloße Rückversetzung der Auftragsvergabe an einen Landschaftsplaner, wie sie nach dem Hinweis des Oberlandesgerichts Celle erfolgt ist, lehnen sie ab. Aus ihrer Sicht ändere das nichts an den als unzureichend empfundenen Entwürfen.
Vertreter der Werbegemeinschaft verweisen auf eine eigene Stellungnahme zum Auslobungstext aus dem April 2025. Zwar hatte die Stadtverwaltung darum gebeten, doch nach der Einreichung habe es nach Angaben der WGW keine weitere Abstimmung gegeben. Rückfragen oder eine inhaltliche Diskussion seien ausgeblieben. Auch im finalen Auslobungstext seien die Anmerkungen aus Sicht der Werbegemeinschaft nicht erkennbar berücksichtigt worden. Der Vertreter im Preisgericht habe folglich auch keinen der Entwürfe als preiswürdig angesehen, weder den von kerck&partner noch den von Planorama, zwischen denen später auch die Vergabeentscheidung fiel.
Die Stadt erklärt auf Nachfrage, dass es eine weitere Abstimmung zur Stellungnahme der WGW zwar nicht gegeben habe, die Hinweise jedoch geprüft und in Teilen aufgenommen worden seien. Der Sonderbeauftragte für die Innenstadtsanierung, Alexander Stockum, verweist etwa auf die Anmerkungen zur Parkplatzsituation, die dem Auslobungstext als Anlage beigefügt worden sind. Auch die mögliche Wiederverwendung vorhandener Materialien sei verankert worden, etwa beim Sandstein vor der Stadtkirche. Diese Erläuterung dürfte bei WGW und BI allerdings ins Leere laufen, da hier vor allem der Erhalt oder die Wiederverwendung des roten Klinkersteinpflasters gemeint ist. Der Sandstein vor der Stadtkirche ist deutlich jüngeren Datums und stammt von einer Sanierung des Vorplatzes vor rund zehn Jahren.
Darüber hinaus enthalte der Auslobungstext auch Vorgaben zu versenkbaren oder herausnehmbaren Pollern, die bei Veranstaltungen eingesetzt werden können. Hier handelt es sich aber nicht um einen Punkt der WGW. Aus der Stellungnahme geht lediglich hervor, dass die Kaufleute eine solche Idee als „spürbare Verbesserung” unterstützen. Auch die Forderung nach einer behutsamen Weiterentwicklung der Innenstadt sei aufgenommen worden, so die Stadt. So heißt es im Auslobungstext: „30 Jahre nach diesem städtebaulichen Wandel soll nun planerisch eingegriffen werden, um behutsame bauliche Veränderungen vorzunehmen, die zur Maßstäblichkeit der Innenstadt passen.“ Bauliche Veränderungen sollen also maßvoll erfolgen und sich in die bestehende Struktur einfügen. Unterm Strich, so der Sonderbeauftragte, sei die Stellungnahme der Werbegemeinschaft wichtig gewesen und von der Verwaltung entsprechend gewürdigt worden.
Die Bürgerinitiative bleibt dennoch kritisch, insbesondere gegenüber den als verbindlich wahrgenommenen Formulierungen im Auslobungstext. Sie interpretiert diese so, dass die Innenstadt als veraltet dargestellt wird und umfassende Veränderungen vorgesehen sind, etwa beim Klinkerbelag, bei Sitzgelegenheiten oder beim Vorplatz der Stadtkirche. Nach Angaben der Initiative sei bislang nicht nachvollziehbar erläutert worden, wer diese Vorgaben festgelegt habe. Entsprechende Nachfragen seien mehrfach gestellt worden, eine zufriedenstellende und formal klare Antwort habe man aber nicht erhalten. Die BI bleibt damit bei der Forderung, dass die Inhalte der Ausschreibung diskutiert und neu formuliert werden müssen.
Einen solchen Schritt erwägen aber weder Stadt noch die Politik. Letztere ringen derzeit zwar öffentlich über das weitere Vorgehen, das betrifft aber lediglich das immer noch laufende Vergabeverfahren. So ist zum Beispiel strittig, ob der jetzige Stadtrat überhaupt noch eine Vergabeentscheidung treffen sollte.