Die Stadt setzt das laufende Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zur Innenstadtsanierung zurück und reagiert damit auf einen rechtlichen Hinweis des Oberlandesgerichts Celle (OLG). Zuvor hatte die Vergabekammer in Lüneburg keine Beanstandungen festgestellt und die Linie der Stadt bestätigt. Das OLG hat nun jedoch noch vor der geplanten mündlichen Verhandlung am 30. Juni eine abweichende Einschätzung abgegeben. Der Vergabesenat regte an, das Verfahren in den Stand vor Abgabe der ersten Angebote zurückzuversetzen, um formale Unklarheiten in der Bewertungsmatrix zu korrigieren.
Die Stadt will dieser Empfehlung folgen. Damit entfällt die mündliche Verhandlung in Celle. Stattdessen werden die drei Preisträger des städtebaulichen Wettbewerbs nach Überarbeitung der Bewertungsmaßstäbe erneut zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Der Rat muss dann erneut über eine Vergabe entscheiden. Nach Angaben der Verwaltung wird sich das Verfahren dadurch voraussichtlich bis in den Herbst hinein verzögern. Die zeitliche Verschiebung fällt in eine politisch heiße Phase. Am 13. September stehen Kommunalwahlen an. Bereits zuvor hatten politische Akteure gefordert, grundlegende Entscheidungen zur Innenstadtsanierung nicht mehr vom amtierenden Rat treffen zu lassen. Mit der nun absehbaren Verzögerung gewinnt diese Position an Gewicht.
Der Streit um das Projekt hatte sich in den vergangenen Wochen bereits zugespitzt. CDU und SPD hatten sich wiederholt gegenseitig kritisiert, während die FDP zuletzt ein Moratorium ins Spiel brachte und eine Entscheidung durch den neuen Rat forderte. Auch die Freien Wähler schreiben in einer Pressenotiz, dass weitreichende Beschlüsse nicht mehr mit alter Mehrheit „durchgedrückt” werden sollten. Der aktuelle Rechtsstreit zeige, dass weiterhin offene Fragen bestünden und Politik aus solchen Verzögerungen Konsequenzen für das weitere Verfahren ziehen müsse. Besser sei es daher, das Prinzip Sorgfalt vor Schnelligkeit walten zu lassen.
Bürgermeister Carsten Piellusch betont wiederum, dass die Stadt das Verfahren von Beginn an eng mit einer Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht abgestimmt habe. Die unterschiedliche Bewertung zwischen Vergabekammer und OLG zeige, dass es sich um juristische Detailfragen handele. „Für uns als Stadtverwaltung gilt das Prinzip der absoluten Rechtstreue“, erklärt Piellusch. Die Hinweise des Gerichts würden daher aufgenommen und der Vergabeleitfaden entsprechend überarbeitet. Ziel bleibe ein transparentes, rechtskonformes und für alle Bieter faires Verfahren, das sich allerdings noch viel länger hinziehen könnte. Denn auch bei einer erneuten Vergabeentscheidung, egal von welchem Rat, könnten unterlegene Wettbewerbsteilnehmer wieder eine Nachprüfung verlangen.
Ungeachtet dessen arbeitet die Stadt an anderen Teilen des ISEK-Programms weiter. So laufen bereits umfangreiche Untersuchungen der Kanalanschlüsse im betroffenen Sanierungsgebiet der Innenstadt. Ein großer Teil der Eigentümer wurde kontaktiert, zahlreiche Anlagen sind bereits überprüft worden. Am kommenden Montag stehen außerdem zwei Vorlagen im Verwaltungsausschuss zur Abstimmung. Es handelt sich um Vorschläge zur Ausgestaltung der „Phase Null” sowie zur Besetzung des Sanierungsbeirats. Ebenfalls am Montag findet die Veranstaltung für Eigentümer im Sanierungsgebiet statt. Dort will die Stadt über die Eintragung eines Sanierungsvermerks im Grundbuch und die damit verbundenen Folgen informieren.