Kritik von Eigentümern: Stadt nennt Vorwürfe „nachweislich unzutreffend“ | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Kritik von Eigentümern: Stadt nennt Vorwürfe „nachweislich unzutreffend“

Erwiderung: Die Stadt weist die Darstellung der Notgemeinschaft als unzutreffend zurück. (Foto: tau. Bildmontage)
Erwiderung: Die Stadt weist die Darstellung der Notgemeinschaft als unzutreffend zurück. (Foto: tau. Bildmontage)
Erwiderung: Die Stadt weist die Darstellung der Notgemeinschaft als unzutreffend zurück. (Foto: tau. Bildmontage)
Erwiderung: Die Stadt weist die Darstellung der Notgemeinschaft als unzutreffend zurück. (Foto: tau. Bildmontage)
Erwiderung: Die Stadt weist die Darstellung der Notgemeinschaft als unzutreffend zurück. (Foto: tau. Bildmontage)

Die Stadt weist die Vorwürfe der „Notgemeinschaft Innenstadt“ zurück und betont, Eigentümer frühzeitig und wiederholt über die Innenstadtsanierung informiert zu haben. In der aktuellen Berichterstattung war der Verwaltung vorgeworfen worden, Eigentümer im Zusammenhang mit der Eintragung von Sanierungsvermerken nicht oder zu spät informiert zu haben (wir berichteten). Diesen Vorwurf weist die Stadt nun ausdrücklich zurück. Nach Angaben der Verwaltung seien Ziele, Ablauf und rechtliche Folgen der städtebaulichen Sanierung bereits seit mehreren Jahren Gegenstand öffentlicher Informationsangebote gewesen.

Hat sich gegründet: Die Notgemeinschaft Wunstorfer Innenstadt. (Foto: tau, Bildmontage)

Eigentümer wehren sich

Einige Eigentümer von Wohn- und Geschäftshäusern haben sich zur „Notgemeinschaft Immobilienbesitzer Innenstadt Wunstorf“ zusammengeschlossen. Die Initiative kritisiert die im Sanierungsgebiet geltenden Regelungen und fordert mehr Transparenz, frühzeitige Beteiligung und einen Dialog mit der Stadt.

Die Stadt verweist unter anderem auf die Beschlussvorlage zur Sanierungssatzung aus dem Jahr 2025. Diese sei seit dem 21. März 2025 im Rats- und Bürgerinformationssystem veröffentlicht und für jedermann zugänglich. Darin würden Eigentumsrechte, gesetzliche Grundlagen sowie die Systematik möglicher Ausgleichsbeträge ausführlich erläutert. Nach einer Vorberatung in den politischen Gremien beschloss der Stadtrat die Satzung am 14. Mai 2025 einstimmig. Laut Stadtverwaltung waren bis zur Fertigstellung der Vorlage keine Konflikte oder Einwände vorgetragen worden.

Informationsangebote bereits seit 2022

Der Darstellung, es habe vor der Beschlussfassung keine Informationen für Eigentümer gegeben, widerspricht die Stadt ebenfalls. Bereits im Mai 2022 fanden im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mehrere Informationsveranstaltungen statt. Am 6. Mai 2022 richtete sich ein sogenanntes Akteursgespräch an Gewerbetreibende, Einzelhändler und Immobilieneigentümer. Dabei wurden geplante Maßnahmen, Fördermöglichkeiten sowie steuerliche Aspekte der Sanierung vorgestellt. Am 17. Mai 2022 folgte nach Angaben der Verwaltung eine Online-Informationsveranstaltung für betroffene Eigentümer. Die Einladungen seien schriftlich an bekannte Adressen verschickt worden. Rund 35 Teilnehmer hätten Informationen zu Anlass und Ablauf des Verfahrens, den Entwicklungszielen sowie den Vorschriften des besonderen Städtebaurechts erhalten. Auch Ausgleichsbeträge und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten seien erläutert worden. Zusätzlich konnten Eigentümer über ein digitales Umfragetool Einschätzungen zu Zielen und Maßnahmen abgeben sowie Angaben zu geplanten Modernisierungen ihrer Immobilien machen.


Die Darstellung, es habe vor der Beschlussfassung keine aktive Information gegeben, ist nachweislich unzutreffend.
Die Darstellung, es habe vor der Beschlussfassung keine aktive Information gegeben, ist nachweislich unzutreffend.

Die Darstellung, es habe vor der Beschlussfassung keine aktive Information gegeben, ist nachweislich unzutreffend.

Stadt Wunstorf

Weitere Veranstaltung im Jahr 2026

Am 29. Juni 2026 lud die Stadt erneut zu einer Informationsveranstaltung speziell für Eigentümer ein. Dort seien alle wesentlichen Inhalte wiederholt vorgestellt worden. Zugleich räumt die Verwaltung ein, dass die Höhe möglicher Ausgleichsbeträge bislang nicht seriös beziffert werden könne. Die genaue Berechnung sei erst nach Abschluss des Sanierungsverfahrens möglich. Und dennoch: Nach Auffassung der Verwaltung gab es seit 2022 mehrere klar strukturierte und öffentlich zugängliche Informationsangebote. Eigentümer hätten verschiedene Möglichkeiten gehabt, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Folgen der Sanierung zu informieren. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es sich um ein seit Jahrzehnten bundesweit praktiziertes Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches handele. Die Behauptung, vor der Beschlussfassung habe es keine aktive Information gegeben, sei deshalb „nachweislich unzutreffend.”


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)
Freiberuflicher Journalist
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