Suchergebnisse (Umweltschutz) | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Josefine Wahl ist die neue Natur-, Umweltschutz- und Klimabeauftragte der Stadt Rinteln. (Foto: ste)

Naturschutz ist die Grundlage unseres Lebens

Im Oktober 2021 startete Sabrina Buth bei der Stadt Rinteln als erste Beauftragte für Klimaschutz ihren Dienst; Mitte 2023 kündigte sie ihre Stelle. Was folgte war ein politischer Streit über die Frage, ob die Stelle neu ausgeschrieben werden soll. Wurde sie! Und jetzt hat sich Josefine Wahl als die neue Natur-, Umweltschutz- und Klimabeauftragte der Stadt Rinteln offiziell vorgestellt. Sie versieht seine einem Vierteljahr ihren Dienst in der Stadtverwaltung und ist anders als ihre Vorgängerin direkt der Bürgermeisterin unterstellt und nicht dem Bauamt angesiedelt. Ihren Bachelor absolvierte Wahl im Fachgebiet Ökosystem-Management und ihren Master in nachhaltigem Tourismus. Vor zweieinhalb Jahren wechselte sie ihren Wohn- und Lebensort von Berlin nach Obernkirchen und wurde Ehrenamtskoordinatorin in Bad Oeynhausen. In Brandenburg hatte sie zuvor fünf Jahre als Sachbearbeiterin Infrastruktur und Umwelt gearbeitet. Sie will jetzt auf den Arbeitsergebnissen von Sabrina Buth aufbauen und arbeitet derzeit intensiv am Thema „Schwammstadt“ und der sinnvollen Nutzung überschüssigen Wassers nach Regenereignissen sowie Versickerung von Regenwasser. Natur- und Umweltschutz lebt die Obernkirchenerin auch im eigenen Zuhause durch naturgerechtes Wohnen. Ihr Credo: Naturschutz ist unsere Grundlage des Lebens! Während die Natur langfristig Katastrophen überlebe, sei der Mensch längst nicht so anpassungsfähig. Widmen will sie sich auch dem Thema invasiven Pflanzenarten, wie beispielsweise dem Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), der heftige Hautreizungen verursachen kann. Wer solche Pflanzen bemerkt, kann sich bei Josefine Wahl melden und der Bauhof kümmert sich dann um die Entfernung.
Nur wenige Meter vor der Einflugschneise zum Nest auf der Futtersuche in unserem Garten. (Foto: ab)

Was ich schon immer einmal sagen wollte

Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Sie haben gerade Ihr neues Haus bezogen oder sind in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen. Sie sitzen mit Ihrem kleinen Kind, alternativ auch Enkelkind, im Wohnzimmer und füttern es. Urplötzlich rauscht eine riesengroße Baggerschaufel durch das Dach, fährt haarscharf an Ihren Köpfen vorbei und reißt eine Wand des Zimmers, in dem Sie sitzen, ein. So ähnlich müssen sich jedes Jahr viele einheimische Vogelfamilien fühlen, wenn in der Aufzuchtzeit ihres Nachwuchses die schützende Hecke, der schützende Busch oder Baum mit der elektrischen Heckenschere oder sogar der Kettensäge gestutzt wird. Ja, die regelmäßigen Leser meiner Kolumne werden vielleicht sagen: Jetzt kommt er schon wieder mit einem Umweltschutzthema. Stimmt! Irgendwie drängen sich mir die Situationen in der letzten Zeit auf. Vielleicht, weil ich selbst nicht der beste „Vorzeige-Umweltschützer“ bin und deshalb manchmal ein klein wenig schlechtes Gewissen habe. Was aber den Schutz der Tierwelt allgemein angeht, bin ich sensibilisiert. Möglicherweise durch mein Hobby, das Tauchen, und den Dingen, die ich unter Wasser leider immer wieder sehen muss, aber gar nicht möchte. Ein kurzer Blick in die Gesetzeslage – für die Schublade Thekenwissen. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §§ 39 und 44, verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich den radikalen Heckenschnitt. Dummerweise - nein, sorry - unglücklicherweise, erlaubt der Gesetzgeber dabei den Form- und Pflegeschnitt. Dabei soll besondere Vorsicht und Rücksichtnahme im Hinblick auf Vogelnester genommen werden. Nicht zu verwechseln damit sind die ebenfalls für die Brut- und Setzzeit geltenden Landesgesetze zur Leinenpflicht von Hunden. Diese gilt vom 1. April nur bis zum 15. Juli. Zurück zum Heckenschnitt. In den vergangenen Wochen habe ich unsere Schaumburger immer wieder beim Rückschnitt gesehen. Auch wenn ich lediglich vorbeigefahren bin, ich unterstelle einfach einmal, dass die wenigsten vorher ihre Hecken und Büsche vorsichtig nach Vogelnestern abgesucht haben. Wir haben auf unserem Grundstück ebenfalls eine beträchtliche Mischung unterschiedlicher Büsche und mehr oder weniger große Bäume. Bei dem regen Flugverkehr der verschiedenen Vogelarten im April, Mai und Juni, gehe ich von mindestens vier Nestern aus, die im Schutz der zugegebenermaßen üppig wuchernden Gewächse besetzt waren. Der Wildwuchs hat mich tatsächlich auch gestört und ich gebe zu, dass ich mehrfach an einen Einsatz der Heckenschere gedacht habe. Das hole ich jetzt im Juli nach. Die Wohnungen sollten mittlerweile wieder leer sein; nachschauen werde ich trotzdem vorher. Mein Appell an alle Gartenbesitzer: Schneiden Sie Ihre Büsche vorher und verzichten Sie einmal auf den Form- und Pflegeschnitt. Beobachten Sie dafür vielleicht die Vögel, die auch in Ihrem Garten ein Nest bauen. Laut der Roten Liste des NABU, mussten im Jahr 2021 43 Prozent der 259 heimischen Vogelarten in die Liste der bedrohten Arten aufgenommen werden – und es wird nicht besser! Ein Gedanke schießt mir jetzt zum Ende der Aufzuchtperiode dann doch noch durch den Kopf: Mit der zukünftigen Generation unserer gefiederten Freunde muss ich irgendwie in Kontakt treten. Morgens ab vier Uhr lautstark nach Futter zu suchen und das der Familie durch unentwegtes Gezwitscher mitzuteilen, geht gar nicht. Sieben Uhr ist auch noch früh genug und am Wochenende gern auch später.
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Kolumne von Axel Bergmann:
Was ich schon immer einmal sagen wollte

Bis auf wenige Ausnahmen, zu denen vermutlich auch Donald Trump gehört, ist sich die Menschheit darüber im Klaren, dass ein bedeutsamer Klimawandel unser Leben und das unserer Nachfolger beeinflusst. Es geht nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wieviel. Ich will hier kein Horrorszenarium schildern und auch nicht mit der Gewissenskeule zuschlagen. Nichts desto trotz bin ich der Ansicht, dass nicht nur Industrie, Unternehmen oder jedes Land etwas unternehmen sollten, sondern vielmehr jeder einzelne. Ein, nein zwei, eigentlich ganz banale Situationen veranlassen mich zu dieser Kolumne. Vor einigen Wochen schwang ich mich auf mein Fahrrad, um in der nahegelegenen Tankstelle frühmorgens Brötchen zu kaufen. Ich war etwas in Eile und da musste schon einmal der Tankstellen-Backshop herhalten. Aus einer Hauseinfahrt, circa 150 Meter von der Tankstelle entfernt, startete ein Pkw und fuhr vor mir auf das Gelände. Direkt vor der Eingangstür hielt der Fahrer – danke übrigens für die Rücksichtnahme auf die anderen Kunden – ließ den Motor laufen und verschwand im Gebäude. Während ich hinter ihm wartete, überlegte ich, ob ich ihn auf den unnötig laufenden Motor hinweisen sollte, als mir einfiel, dass mir vor Jahren einmal ein Fahrradfahrer Schläge angedroht hatte, nur weil ich ihn auf die Benutzung der verkehrten Fahrbahnseite hingewiesen hatte, und verzichtete auf eine Belehrung. Ich wollte ungern in einer Pressemeldung der Polizei über eine Schlägerei erwähnt werden. Auf dem Weg nach Hause, entdeckte ich das Fahrzeug wieder an der alten Stelle. Insgesamt also etwa 300 Meter Fahrtstrecke plus zwei Minuten Leerlauf des Motors. Kurze Zeit nach dem Vorfall tankte ich unseren Pkw an einer Großtankstelle im Schaumburger Land. Neben dem Eingang stand erneut ein Fahrzeug mit laufendem Motor und kein Fahrer weit und breit kein Fahrer zu sehen. Beim Betreten des Gebäudes entdeckte ich ihn im plaudernden Gespräch mit einem anderen Anwesenden. Meine Entscheidung zur Frage eines Hinweises – siehe oben. Seitdem geht mir die Frage im Kopf herum, was diese beiden Menschen bewegt oder eben nicht bewegt. Ich bin sicherlich kein „Vorzeige-Öko“. Wir fahren immer noch Verbrenner, fliegen in Urlaub und essen Fleisch. Das Verhalten dieser beiden Autofahrer kann ich jedoch einfach nicht verstehen und erst recht nicht gutheißen. Um auch dieses Mal die Abteilung „Thekenwissen“ zu bedienen, hier ein paar Fakten. Gemäß § 30, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist es „…verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen…“. Bei Verstößen ist ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro vorgesehen. Selbst das Laufenlassen des Motors auf dem Privatgrundstück ist nach dem Landesemmissionsschutzgesetz untersagt und kann mit bis zu 250 Euro geahndet werden. Nach einer Untersuchung des Europäischen Parlamentes hat im Jahr 2019 jeder Pkw durchschnittlich circa 157 Gramm CO2 pro Kilometer ausgestoßen. Der Anteil am CO2-Ausstoß durch Kraftfahrzeuge liegt europaweit bei etwa 60 Prozent. Ich denke, jedermann kann seinen kleinen Anteil bei der Bekämpfung der Folgen des Klimawandels beitragen und sei es nur, das Auto einmal stehen zu lassen. Auf gar keinen Fall ist ein Verhalten wie geschildert zu tolerieren. Wenn die Verursacher nun meinen, dass sie ja lediglich Einzelpersonen sind und ihr Verhalten kaum das Klima retten wird, dann hoffe ich nur, dass sie zur Europawahl gehen und nicht bei Wahlen der Meinung sind, ihre einzelne Stimme habe sowieso kein Gewicht und mache nichts aus.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Weiterbildungsangebotes. (Foto: privat)

Fachbereich untersucht Wald

Bereits zum dritten Mal gingen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Weiterbildungsangebots „Umweltschutztechnik“ sowie Auszubildende in Umweltschutz-technische Assistenz (UTA) der Schulen Dr. Kurt Blindow auf eine Exkursion in die Wälder des Landkreises Schaumburg. Unter fachlicher Anleitung von Kreisforstamtsleiter Lothar Seidel betrachteten sie diese unter dem Aspekt des Klimawandels. Während der Wanderung inmitten des Bückeberges erläuterte der Leiter die Aufgaben und Ziele der kommunalen Waldwirtschaft. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels sei es derzeit Hauptziel der Forstwirtschaft, eine Mischbewaldung zu etablieren, um ein gesundes, widerstandsfähiges Ökosystem zu erschaffen, so Seidel. Dazu gehören klimastabile Baumarten wie Eichen oder europäische Lärche. Auch einheimischen und bedrohten Tierarten und Insekten wie den Wildbienen soll der zukünftig vielfältig gemischte Wald eine Heimat bieten. Zudem dient der Wald unserer Grundwassersicherung. Zur Finanzierung des Klimaschutzes erhält der Schaumburger Forst Fördergelder vom bundesweiten Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“. In einer nachhaltigen und naturgemäßen Waldbewirtschaftung, wie sie das Kreisforstamt seit über drei Jahrzehnten betreibt, sind Ökologie und Ökonomie kein Widerspruch. Durch den Verkauf nur einer einzigen qualitativ besonders herausragenden Eiche hat das Forstamt beispielsweise einen Erlös erzielen können, mit dem etwa ein Hektar neuer Eichenwald mit 8.000 neuen Pflanzen angelegt werden konnte. Ein ganz alltäglicher Beitrag zu mehr Ökologie in der Waldbewirtschaftung ist die ausschließliche Verwendung von biologisch abbaubaren Motorölen und Kraftstoffen beim Einsatz sämtlicher Forstmaschinen.
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