Landkreis fördert
Einsatzstellenhygiene
Claudia Altmann aus dem zuständigen Amt für Brandschutz beim Landkreis Schaumburg konnte dem Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz jetzt mitteilen, dass zwar die Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer für dieses Jahr noch nicht eingegangen sei, allerdings gibt es Rücklagen aus den vorangegangenen Jahren und man rechne mit rund 300.000 Euro an Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer. In der Beschlussvorlage für den Ausschuss hatte sie sechs Einzelanträge aufgeführt, über die der Ausschuss zu entscheiden hatte. Zum einen benötigt die Schwerpunktwehr aus Bückeburg ein HLF 20, da dieses eine hohe Einsatzquote bei Einsätzen habe und das vorhandene Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist. 80.000 Euro Zuschuss will der Kreis dafür geben. Auch nach Bückeburg soll ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 gehen. Das Altfahrzeug ist aus dem Jahr 1997 und hat noch vor der Auslieferung die erforderlichen 27 Jahre Mindestalter erreicht. Auch hier sollen 80.000 Euro Zuschuss vom Kreis kommen. Für Bad Nenndorf soll es ein LF 20 für die Schwerpunktwehr geben, denn auch das vorhandene Fahrzeug ist aus dem Baujahr 1997 und somit alt genug. Allerding will man in Bad Nenndorf auch einen Zuschuss für die Beladung des Fahrzeugs haben und da zeige sich der Landkreis in der Vergangenheit eher verhalten, so Altmann. Vorerst sind 80.000 Euro Zuschuss vorgesehen. Für die Einsatzstellenhygiene benötigt die Ortswehr Stadthagen eine Industriewaschmaschine und einen -trockner. 5.000 Euro soll es dazu vom Kreis geben: „Übrigens für jede Kommune”, so Altmann, denn Einsatzstellenhygiene werde vom Kreis mit je 5.000 Euro pro Kommune gefördert. Weitere 25.000 Euro erhält die Stadt Rinteln für die Beschaffung eines TSF-W für die Ortswehr Volksen, deren Altfahrzeug gut gepflegt ist und aus dem Jahr 1994 stammt. Den dicksten Batzen gibt es für die Stützpunktwehr „Unter der Schaumburg”, die ein neues geländegängiges Tanklöschfahrzeug TLF 3000 erhalten soll. 50.000 Euro plus 15.000 Euro wegen der Zugehörigkeit zur Kreisfeuerwehrbereitschaft und 25.000 Euro wegen des Attributs „geländegängig” übernimmt der Kreis, zusammen also 90.000 Euro. Einstimmig entschied sich der Ausschuss, der Beschlussvorlage zu folgen.