LKA-Abteilungsleiter Christian Zahel nutzte die Gelegenheit den Politikern zu zeigen, wie die Beamten die riesigen Datenmengen, Fotos und Videos, einzeln betrachten und kategorisieren müssen. Die im Einzelfall sichergestellten Datenmengen würden dabei aufgrund der ständig wachsenden Speicherkapazitäten auch immer größer und stellten die Ermittlungsbehörden vor große Herausforderungen. Je neuer das Bildmaterial, desto höher die Priorisierung, damit vor allem kein aktuell stattfindender Kindesmissbrauch übersehen wird. Bei der Kategorisierung hilft eine vom LKA selbst entwickelte Software möglichst effizient vorzugehen, damit kein Bild unnötig mehrfach betrachtet werden muss. Ist ein Bild oder Video einmal kategorisiert und gekennzeichnet kann es beim Versenden im Netz von den Ermittlern entdeckt und einer IP-Adresse zugeordnet werden. Ob dann die IP-Adressen einem Nutzer zugeordnet werden kann hänge davon ab, ob der Netzanbieter zum Zeitpunkt der Anfrage diese Daten noch vorrätig habe, erklärte Christian Zahel. Aus Sicht der Ermittler wäre daher eine Speicherungsfrist aller Verbindungsdaten von mindestens drei Monaten nötig. Hiervon ließen sich die grünen Abgeordneten allerdings nicht überzeugen. „Entscheidend muss sein, dass die Erfassung von Daten immer anlassbezogen ist, also im Verdachtsfall erfolgt”, sagte Helge Limburg. „Eine anlasslose Speicherung würde den Vorgaben des EuGH Urteils nicht entsprechen.”
Auch wenn in diesem Punkt keine Einigkeit erzielt werden konnte, haben die Besucher und ihre Gastgeber den direkten Austausch als sehr konstruktiv empfunden. „Es ist immer hilfreich, wenn der Gesetzgeber die Erfahrungen der Praxis mit einbezieht, bevor ein Gesetz auf den Weg gebracht wird”, erklärte die Bundestagsabgeordnete. Die Frage allerdings, in welcher Weise der Erwerb oder Austausch von bislang nicht strafbaren Kindernacktbildern in Zukunft strafbar werden kann oder soll werden die Parlamentarier am Ende allein entscheiden müssen. „Das Strafrecht ist immer das schärfste und letzte Mittel des Staates”, erklärte Katja Keul, „Entscheidend ist daher, ob eine Formulierung gefunden werden kann, die wirklich nur strafwürdiges Verhalten erfasst.” Bislang sei hierzu noch von niemandem etwas Annehmbares vorgeschlagen worden.
Der bisherige Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium erfasse auf der einen Seite sämtliche bloßstellenden Bilder, aber gerade nicht den Erwerb von Kindernacktbildern im Internet, obwohl dies ursprünglich der Anlass des Gesetzesvorhabens war. Relevant sei für die Frage des Änderungsbedarfs auch die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde des ehemaligen Abgeordneten Sebastian Edathy zu der Frage, ob zur Begründung eines Anfangsverdachtes vom Vorliegen straffreier Kindernacktbilder auf das Vorhandensein illegalen Bildmaterials geschlossen werden dürfe. „Das Thema wird uns im Rechtsauschuss noch ein Weile beschäftigen”, sagte Keul. Mit einer kurzfristigen Lösung noch in diesem Jahr rechne sie nicht. Foto: privat