Seit dem 1. Januar 2026 gilt im gesamten Stadtgebiet die Beherbergungssteuer. Eine Steuer, die von Übernachtungsgästen entrichtet werden muss. Tagesgäste müssen sich bisher nicht über eine Gebühr an den Unterhaltungskosten für die örtliche Infrastruktur beteiligen. Das soll sich nun ändern.
Bereits in einer der letzten Ortsratssitzungen monierten die Mitglieder fraktionsübergreifend, dass mit der Einführung der Beherbergungssteuer zwar die Übernachtungsgäste an den Unterhaltungskosten für die örtliche Infrastruktur beteiligt werden, aber nicht die sehr hohe Zahl von Tagesgästen. Gerade sie belasten Steinhude an schönen Wochenenden, Feiertagen und in den Ferienmonaten. Um auch sie an den Kosten zu beteiligen, schlug man eine Erhöhung der Parkgebühren vor. Darüber bestand allgemeiner Konsens. Über die Größenordnung wurde damals nicht diskutiert. Nun liegt eine entsprechende Vorlage der Verwaltung für die Ortsratssitzung am 28. Januar vor.
Im Bereich des Parkplatzes Meerstraße (Strandterrassen) soll künftig eine in Abstimmung mit dem Eigentümer auf einer Teilfläche (sogenannter Premiumparkplatz) die Gebühr für die erste Stunde um einen 1 Euro über den anderen Parkgebühren liegen. Zukünftig betragen die Parkgebühren auf von Parkplätzen getrennten gebührenpflichtigen Parkstreifen einen Euro je angefangener halben Stunde und zwei Euro je angefangener Stunde auf gebührenpflichtigen Parkplätzen. Ein Tagesticket kostet im Bereich des Parkplatzes Bruchdamm zukünftig 10 Euro. Auf den mit einer Schrankenanlage versehenen Parkbereich kostet ein Ticket für zwei Tage künftig 18 Euro, für drei Tage 26 Euro und 50 Euro für maximal eine Woche. Ein Verlust des Parktickets kostet zukünftig 60 Euro. Für den Parkplatz „Meerstraße“ kostet die erste Stunde künftig 3 Euro. Die Gebühren für die zweite und dritte Stunde bleiben bei 2 Euro je angefangene Stunde.
Da das Verkehrskonzept noch aussteht, sollen Betreiber von Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben vorübergehend die Möglichkeit erhalten, Parkausweise für Übernachtungsgäste für die mit Parkgebühren bewirtschafteten Parkplätze im Innenbereich, Parkplätze Schulzentrum und Parkstreifen Bruchdamm zu beantragen.