Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am 25. Februar dem Beschluss des Finanzausschusses über die Parkgebühren in Steinhude bei einem Nein angeschlossen. Die Parkgebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Ortschaft Steinhude betragen 2 Euro je angefangener Stunde, auf Parkplätzen mit getrennten Parkstreifen ein Euro je angefangener halber Stunde. Hiervon abweichend beträgt die Parkgebühr auf dem Parkplatz Bruchdamm einschließlich der Parkstreifen für eine Parkdauer von mehr als vier Stunden bis zum Ende des Tages 10 Euro. Im Bereich der Schrankenanlage beträgt die Parkgebühr für zwei Tage 18 Euro, für drei Tage 26 Euro und für bis zu einer Woche 50 Euro. Für den Verlust eines Parkscheins wird eine Gebühr von 60 Euro fällig. Abweichend von Satz 1 beträgt die Parkgebühr je angefangener Stunde im Bereich des Parkplatzes Meerstraße für die erste Stunde 3 Euro und jede weitere Stunde 2 Euro. Abweichend von Satz 1 gilt eine Parkgebühr von 0,50 Euro je halbe Stunde für die straßenbegleitenden Parkplätze in den Straßen Neuer Winkel, Graf-Wilhelm-Straße, An der Friedenseiche, Achternümme und Vor dem Tore.
Einstimmig wurde die Fortsetzung des Förderprogramms „Wunstorfer Innenstadt – Stark für UNS“ sowie der Bewerbung der historischen Kastenmangel in Steinhude für die Nominierung des WWKulturpreis26 der Westfalen Weser Energie GmbH sowie der Zusammenlegung der Unterhaltungsverbände GLV „Mittlere Leine“ und UHV „West- und Südaue“ zugestimmt.