Ganztagsbetreuung | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Ganztagsbetreuung

#wunstorfticker. (Foto: tau)
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Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Grundschulkinder des ersten Jahrgangs einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz. Dieser Anspruch kann entweder in einem Hort oder in einer Ganztagsgrundschule erfüllt werden, teilt die Verwaltung mit. Ab dem 1. August 2026 bieten neben den Grundschulen Klein Heidorn und Stadtschule, beide sind bereits umgewandelte Ganztagsschulen, auch die Oststadtschule, Bokeloh und Kolenfeld Ganztagsangebote an. Die drei letztgenannten führen auf Grundlage eines Ratsbeschlusses, der am 17. Dezember gefasst worden ist, für die ersten Klassen zum Schuljahr 2026/2027 einen Ganztagsunterricht ein. Der Bürgermeister spricht von einem „Wunstorfer Weg“.

Dazu gehört die Ausweitung von Hortangeboten. Denn liegt die zuständige Grundschule nicht im Ganztagsbetrieb, sollten Eltern ihr Kind bis zum 15. Januar 2026 unter http://www.kinderbetreuung-in-wunstorf.de für einen Hort anmelden. Alternativ gibt es in Großenheidorn und Steinhude Randstundenbetreuungsvereine, die zusätzlich angesprochen werden können. Die Zu- und Absagen für Hortplätze werden voraussichtlich Anfang April verschickt. Sollte ein Kind keine Zusage erhalten, besteht die Möglichkeit, es an einer Ganztagsschule im Nachbarschulbezirk anzumelden. Die Schulen versenden ihre Zu- und Absagen in der Regel Anfang Mai.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)
Freiberuflicher Journalist
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