Umsetzung Rechtsanspruch | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Umsetzung Rechtsanspruch

Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Diskussion um provisorische Interimslösungen.  (Foto: KI-generiertes Bild / 123RF)
Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Diskussion um provisorische Interimslösungen. (Foto: KI-generiertes Bild / 123RF)
Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Diskussion um provisorische Interimslösungen. (Foto: KI-generiertes Bild / 123RF)
Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Diskussion um provisorische Interimslösungen. (Foto: KI-generiertes Bild / 123RF)
Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Diskussion um provisorische Interimslösungen. (Foto: KI-generiertes Bild / 123RF)

Ab 2026 gilt in Niedersachsen der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschüler. Mit mehr Personal, einem höheren Ganztagsfaktor und einem Sockelbetrag für kleine Schulen will das Land die Voraussetzungen für ein verlässliches und qualitatives Ganztagsangebot schaffen. In Wunstorf wird derweil hitzig über Verantwortlichkeiten diskutiert.

Mit einem Anhörungsverfahren zum Klassenbildungserlass will das Land die Weichen für die Umsetzung der Ganztagsbetreuung an Ganztagsgrundschulen und Schulen mit Primarbereich stellen. Ziel ist es, den bundesrechtlich verankerten Anspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 verlässlich und qualitativ umzusetzen. Damit Schulen ein Ganztagsangebot gewährleisten können, wird der sogenannte Ganztagsfaktor bei der Mittelzuweisung von 0,4 auf 0,5 erhöht, wie das Kultusministerium mitteilt. Das ermögliche ein qualitatives Angebot an fünf Tagen pro Woche. Zusätzlich soll ein neuer Sockelbetrag dafür sorgen, dass alle Schulen mindestens zehn zusätzliche Lehrkraftstunden erhalten. Damit gewännen auch kleine Schulen im ländlichen Raum ausreichend Ressourcen, so Ministerin Julia Willie Hamburg (Grüne). Die Erhöhung des Ganztagsfaktors und der Sockelbetrag sollen die Schulen personell stärken und ihnen Planungssicherheit geben. Damit werde die pädagogische Qualität verbessert und sichergestellt, dass jedes Kind ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot erhält. Niedersachsen schaffe so vergleichbare Bedingungen für alle Standorte – unabhängig von Schulgröße oder Anmeldezahlen, so das Fazit des Ministeriums

Hitzige Debatte in Wunstorf

In Wunstorf hat die Frage um ausstehende Landesregelungen die schulpolitische Debatte zuletzt geprägt. Zum Teil ging es dabei hitzig zu. So warf der Sprecher der SPD-Fraktion, Robert Conrad, dem grünen Schulausschussvorsitzenden Marvin Nowak öffentliche Pauschalkritik vor. Dieser hatte wiederum das Fehlen einer vorausschauenden Planung seitens der Stadt bemängelt und in diesem Zusammenhang von ”Schönfärberei” gesprochen. Die Stadt hätte seiner Ansicht nach früher handeln können, um die baulichen Voraussetzungen für den Ganztag zu schaffen. Die Stadt und auch die SPD dagegen sagen, das Wunstorf trotz fehlender Vorgaben des Kultusministeriums im Vergleich gut unterwegs sei.

Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Diskussion um provisorische Interimslösungen.  (Foto: KI-generiertes Bild / 123RF)

Rechtsanspruch ab 2026

Die SPD Wunstorf unterstützt die pragmatischen Lösungsvorschläge der Verwaltung bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Mit Übergangsmodellen und schrittweisem Ausbau will die Stadt alle Kinder erreichen. Kritik gibt es an fehlenden Vorgaben des Landes und den Grünen im Stadtrat.

Der Schulausschussvorsitzende habe darüber hinaus eine besondere Verantwortung und hätte den Prozess frühzeitig moderieren können. Dagegen wehrt sich Nowak: ”Offensichtlich soll damit der Eindruck entstehen, die Verantwortung für die Defizite im Ganztag liege bei einem ehrenamtlichen Mandatsträger. Diese Argumentation ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch bemerkenswert peinlich”, so Nowak zum Stadtanzeiger. ”Trägt dann künftig auch jede Ausschussvorsitzende – etwa Frau Riedel (Vorsitzende des Bauausschusses, Anm. d. Redaktion) – die Verantwortung für sämtliche missglückten Bauvorhaben der Stadt”, fragt Nowak. Ein Ausschussvorsitz führe Sitzungen, moderiere Debatten und organisiere den Austausch. ”Er steuert jedoch nicht das operative Verwaltungshandeln und schon gar nicht die Entscheidungen der Verwaltungsspitze”, stellt Nowak klar.

Irritiert zeigen er und seine Fraktion sich auch über den Versuch, die Verantwortung parteipolitisch dem grünen Kultusministerium in Niedersachsen zuzuschieben. ”Gerade vor dem Hintergrund einer rot-grünen Mehrheit im Landtag wirkt dieser Ablenkungsversuch konstruiert”, so Nowak. Die Verantwortung für die Aufgaben des Schulträgers und deren Umsetzung liege klar bei der Verwaltungsführung. Der Versuch, diese Verantwortung auf ehrenamtlich tätige Ratsmitglieder abzuwälzen oder auf höhere Ebenen umzulenken, sei inhaltlich nicht haltbar und politisch durchschaubar.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)
Freiberuflicher Journalist
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