Weiterer Verkehrsversuch | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Weiterer Verkehrsversuch

Bislang nur vor besonders gefährdeten Orten möglich: Tempo-30-Regelungen auf Ortsdurchfahrten. (Foto: tau)
Bislang nur vor besonders gefährdeten Orten möglich: Tempo-30-Regelungen auf Ortsdurchfahrten. (Foto: tau)
Bislang nur vor besonders gefährdeten Orten möglich: Tempo-30-Regelungen auf Ortsdurchfahrten. (Foto: tau)
Bislang nur vor besonders gefährdeten Orten möglich: Tempo-30-Regelungen auf Ortsdurchfahrten. (Foto: tau)
Bislang nur vor besonders gefährdeten Orten möglich: Tempo-30-Regelungen auf Ortsdurchfahrten. (Foto: tau)

Die Stadt Wunstorf setzt in der Bleichenstraße in Steinhude einen Verkehrsversuch um: Zwischen Tiefental und Hermann-Löns-Weg gilt künftig Tempo 30. Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet und soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Grund für den Versuch sind Hinweise aus der Bevölkerung, dass die bisherige Geschwindigkeit als zu hoch empfunden wird – insbesondere in den Sommermonaten mit starkem touristischem Verkehr, Parksuchverkehr und Radfahrern.

Eine generelle Tempo-30-Zone ist nicht möglich, da die Bleichenstraße eine Vorfahrtsstraße ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen eine vollständige Absenkung der Geschwindigkeit derzeit nicht zu. Sollte sich die Gesetzeslage ändern, wird auch der Abschnitt bis Pickertsberg geprüft. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch Verkehrszeichen kenntlich gemacht. Zusätzliche Piktogramme sind nicht vorgesehen, um spätere aufwendige Demarkierungen zu vermeiden. Nach der baulichen Umsetzung sollen Smiley-Tafeln für zwei Monate die Verkehrsteilnehmer sensibilisieren. Die Auswertung des Verkehrsversuchs erfolgt nach Ablauf des Jahres.

Die Neuregelung ist Ergebnis einer Verkehrsschau, an der Vertreter der Polizei, der Üstra/Regiobus, der Stadtverwaltung sowie der Schulen und der Straßenverkehrsbehörde teilgenommen haben.

Wie geht das eigentlich: Tempo 30 anordnen?

Tempo-30-Zonen sind in Deutschland streng geregelt. Sie dürfen nicht einfach nach Belieben eingerichtet werden, sondern müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundlage sind die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Nur bei besonderen Gefahrenlagen wie Schulen oder Altenheimen ist eine Reduzierung erlaubt. Wir erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Wann ist Tempo 30 erlaubt?
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h kann auf Vorfahrtsstraßen nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt. Dazu zählen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Wichtig: Die Einrichtung muss direkt an der Straße liegen oder es muss dort starker Ziel- und Quellverkehr stattfinden, etwa durch häufige Fahrbahnquerungen, Bring- und Abholverkehr oder erhöhten Parkraumsuchverkehr.

Was gilt für Tempo-30-Zonen?
In Wohngebieten ohne Vorfahrtsstraßen ist die Einrichtung einer Tempo-30-Zone einfacher möglich. Hier reicht in der Regel die bauliche Situation, die eine besondere Rücksichtnahme erfordert. Dennoch müssen auch hier die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um einen „Schilderwald“ zu vermeiden.

Warum nicht überall Tempo 30?
Die StVO schreibt vor, dass Verkehrszeichen nur dort aufgestellt werden dürfen, wo sie zwingend erforderlich sind. Einschränkungen der Geschwindigkeit sind Eingriffe in den Straßenverkehr und müssen ausreichend begründet sein. Sicherheit hat Vorrang, aber der Verkehrsfluss soll erhalten bleiben.

Fragwürdig: Eine Tempo 30 Regelung mit Hinweis auf eine Einengung, die nicht mehr erkennbar ist. (Foto: tau)
Fragwürdig: Eine Tempo 30 Regelung mit Hinweis auf eine Einengung, die nicht mehr erkennbar ist. (Foto: tau)

Zurück zu klareren Regeln

Die Stadt plant Änderungen bei den Geschwindigkeitsregelungen im Wunstorfer Süden: In der Herzog-Wilhelm-Straße soll Tempo 30 durchgehend gelten, während die Emanuel-Grund-Straße ihre provisorische Begrenzung verliert. Grund sind Ergebnisse einer Verkehrsschau. Künftig sollen wieder klarere Regeln gelten. Zu schnell gefahren wird aber weiterhin.

André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)
Freiberuflicher Journalist
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