Kostenfreie Parkausweise: Stadt weist auf rechtliche Hürden hin | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Kostenfreie Parkausweise: Stadt weist auf rechtliche Hürden hin

Für den Einsatz: Bedarfsgerechte Parkausweise für Pflege, Hausärzte und Apotheken. (Foto: KI generiertes Bild)
Für den Einsatz: Bedarfsgerechte Parkausweise für Pflege, Hausärzte und Apotheken. (Foto: KI generiertes Bild)
Für den Einsatz: Bedarfsgerechte Parkausweise für Pflege, Hausärzte und Apotheken. (Foto: KI generiertes Bild)
Für den Einsatz: Bedarfsgerechte Parkausweise für Pflege, Hausärzte und Apotheken. (Foto: KI generiertes Bild)
Für den Einsatz: Bedarfsgerechte Parkausweise für Pflege, Hausärzte und Apotheken. (Foto: KI generiertes Bild)

Die CDU-Ratsfraktion will ambulante Pflegedienste, Ärzte im Hausbesuchsdienst und Apothekenfahrzeuge bei ihren Einsätzen im Stadtgebiet von Parkgebühren sowie Parkscheibenpflichten entlasten (wir berichteten). Die Stadtverwaltung hat den entsprechenden Prüfauftrag nun ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen rechtlich nur eingeschränkt umsetzbar sind. Pauschale Lösungen seien demnach ausgeschlossen. Während Parkerleichterungen für ambulante Pflegedienste bereits heute im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen möglich sind, sieht die Stadt weder für Ärzte noch für Apothekenfahrzeuge eine Grundlage für flächendeckende, kostenfreie Parkausweise. Entscheidend seien stets der konkrete Einzelfall, die gesetzlichen Vorgaben und die Gleichbehandlung vergleichbarer Berufsgruppen.

Für den Einsatz: Bedarfsgerechte Parkausweise für Pflege, Hausärzte und Apotheken. (Foto: KI generiertes Bild)

Entlastung im Einsatz

Die CDU-Ratsfraktion will Pflegekräfte, Hausärzte und Apotheken bei ihren Einsätzen entlasten. Ein Antrag sieht stadtweit gültige Parkausweise und Ausnahmen von Regeln vor, um Arbeitsbedingungen zu verbessern und die medizinische Versorgung zu sichern.

Ausgangspunkt ist ein CDU-Antrag vom 1. Juni. Darin wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob ein stadtweit gültiger, kostenfreier Parkausweis für ambulante Pflegedienste, Hausärzte im Außendienst und Apothekenfahrzeuge eingeführt werden kann. Zudem sollte untersucht werden, ob diesen Fahrzeugen das Parken im eingeschränkten Haltverbot ermöglicht werden kann. Ziel war eine generelle Befreiung von Parkschein- und Parkscheibenpflichten. In einer aktuellen Informationsvorlage macht die Stadt deutlich, dass sie an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gebunden ist. Parkausweise und Parkerleichterungen könnten deshalb nicht nach freiem Ermessen geschaffen werden. Bei Ausnahmegenehmigungen müssten insbesondere Verkehrssicherheit, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und öffentliche Interessen gegeneinander abgewogen werden. „Parkerleichterungen sind Einzelfallentscheidungen und dürfen nicht zu einer allgemeinen Aufweichung straßenverkehrsrechtlicher Regelungen führen”, heißt es.

Kostenpflichtige Ausnahmen

Eine teilweise Übereinstimmung mit den CDU-Forderungen sieht die Verwaltung bei ambulanten Pflegediensten. Für diese können bereits heute Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Solche Genehmigungen werden in Wunstorf seit den 1990er Jahren grundsätzlich angeboten, derzeit ist jedoch keine entsprechende Ausnahmegenehmigung vergeben. Mit einem solchen Ausweis könnte unter anderem im eingeschränkten Haltverbot geparkt, kostenlos an Parkscheinautomaten gehalten oder die zulässige Parkdauer in Parkscheibenzonen überschritten werden. Antragsberechtigt sind ambulante Pflegedienste, die im Stadtgebiet tätig sind. Eine Niederlassung in Wunstorf ist dafür nicht erforderlich. Kostenfrei ist die Ausnahme aber nicht zu haben. Die Genehmigungen seien grundsätzlich gebührenpflichtig, da Pflegedienste nicht zu den in der Gebührenordnung ausdrücklich genannten Befreiungstatbeständen zählen. Auch müsse der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Dienstleistern beachtet werden, die ebenfalls Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen.

Keine Parkausweise für Ärzte

Deutlich fällt die Antwort der Verwaltung bei der Forderung nach Sonderregelungen für Hausärzte aus. Solche Parkausweise seien nach der geltenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Ärzte könnten sich bei echten Notfällen bereits auf einen sogenannten rechtfertigenden Notstand berufen. Für regelmäßig notwendige Notfalleinsätze stelle die zuständige Ärztekammer besondere Hinweisschilder aus, die sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden können. Darüber hinaus gebe es keine Rechtsgrundlage für einen zusätzlichen Parkausweis. Die Stadt kommt daher zu dem Schluss, dass ein solcher Ausweis nicht erteilt werden kann. Auch für Medikamentenlieferungen durch Apotheken sieht die Stadt keinen Anlass für eine allgemeine Sonderregelung. Zwar könnten Ausnahmegenehmigungen grundsätzlich im Rahmen einer Ermessensentscheidung geprüft werden, einen Rechtsanspruch gebe es jedoch nicht.

Die Verwaltung verweist darauf, dass bislang weder Anträge noch Beschwerden von Apotheken vorliegen. Ebenso seien keine konkreten Probleme bekannt. Deshalb erscheine die allgemeine Einführung einer solchen Regelung derzeit nicht erforderlich. Einzelne Anträge könnten jedoch weiterhin geprüft werden. Das gilt auch für soziale Dienste wie etwa die Tafel Wunstorf. Grundsätzlich seien Ausnahmegenehmigungen zwar denkbar, allerdings nur nach Prüfung eines konkreten Antrags, so die Stadt.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)
Freiberuflicher Journalist
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