Ein überschaubarer Kreis von rund 80 Teilnehmern hat am Dienstagabend an der Initiierung des Arbeitskreises Fußgängerzone im Stadttheater teilgenommen. Insgesamt sind 475 Einladungen verschickt worden, eine Zahl, die im Vorfeld die Sorge geweckt hatte, dass dies die Arbeitsatmosphäre beeinträchtigen könnte. Dem war nicht so. Betroffene diskutierten über die Zukunft der Innenstadt.
Insgesamt verfolgt das zu bildende Gremium einen eher formalistischen Ansatz. Denn die meisten Wortbeiträge drehten sich um Dinge wie Zusammensetzung, Stimmrechte und Geschäftsordnung. Die Frage des Einflusses war zentral. Was kann und soll der Arbeitskreis bewirken. Hier bestehen unterschiedliche Erwartungshaltungen, obwohl laut Beschreibung im politischen Beschluss eine beratende Funktion Grundlage sein soll. Mögliche Themenfelder könnten der „Charakter der Innenstadt”, die Gestaltung des Marktplatzes, der Sanierungsbedarf und das Baustellenmanagement sein, um Belastungen für die Betroffenen möglichst gering zu halten. Auffällig war jedoch der wiederholte Versuch, die Diskussion von der Bildung des Arbeitskreises wegzuziehen, um stattdessen eine Debatte über die anstehende Auftragsvergabe an ein Planungsbüro zu führen.
Dies war ganz interessant, denn sie trug zu einer simplen Erkenntnis bei. Ohne die Auftragsvergabe an ein Planungsbüro, gibt es auch keine Antworten auf die vielen offenen Fragen, wie sie beispielsweise die Bürgerinitiative stellt. Beispiel Terminplan: Der wird eingefordert, kann aber ohne die entsprechende Fachebene gar nicht ausgearbeitet werden. Mit anderen Worten: Eine gewünschte Diskussion um wichtige Details der Planung drehe sich bei ausbleibender Vergabe an ein Büro ohne Resonanz und Expertise im luftleeren Raum. Bürgermeister Carsten Piellusch wies deshalb in seinem Eingangsstatement darauf hin: „Wir wollen unseren Partner für den weiteren Weg aussuchen.” Teile des Plenums, in dem auch Vertreter der Bürgerinitiative saßen, begegnen dem bisherigen Verfahren allerdings mit Misstrauen. Sie befürchten, es könne ein Punkt erreicht sein, an dem es kein Zurück mehr gibt.
Doch diese Einschätzung ist in der Sache falsch, da der Rat mit der Vergabe seine Entscheidungshoheit in jedem Fall behält. Das ist zuletzt beim Kompromiss über die Einrichtung des Arbeitskreises auch noch einmal durch eine zusätzliche Formulierung bekräftigt worden. In dem einstimmigen Beschluss steht: „Unberührt bleiben die Entscheidungskompetenzen und die Gesamtverantwortung der demokratisch legitimierten kommunalen Gremien.” Der Rat ist also nicht ausgehebelt, sondern bleibt immer Herr des Verfahrens und kann natürlich auch die „Notbremse” betätigen, wenn er das für erforderlich hält. Hierin könnte somit auch der Schlüssel für eine politische Einigung im derzeitigen Streit um die Vergabe liegen.