Der Entwurf eines Bürgerbegehrens liegt derzeit im Rathaus. Die Initiatoren aus dem Kreis der „Bürgerinitiative Freunde der Innenstadt“ bitten um rechtliche Prüfung und um Feststellung der Zulässigkeit. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen einen zukünftigen Ratsbeschluss zur Beauftragung eines Planungsbüros mit der Durchführung der Neugestaltung der Fußgängerzone. Die jüngsten Äußerungen von Bürgermeister Carsten Piellusch und Stadtbaurat Alexander Wollny zur Bindungswirkung des Wettbewerbsverfahrens geben bereits einen Hinweis darauf, wie das Ergebnis der Prüfung aussehen könnte.
Da das vorangegangene Wettbewerbsverfahren nach geltenden Regeln und Vorgaben stattgefunden habe, erwachse grundsätzlich ein Anspruch auf Beauftragung des Siegerentwurfs. Damit steht im Raum, dass das Bürgerbegehren bereits aus formalen Gründen scheitern könnte. Denn die Fragestellung der Initiative lautet: „Sind Sie dafür, dass der Rat der Stadt Wunstorf keinen Beschluss fasst, mit dem ein Planungsbüro mit der Durchführung der Neugestaltung der Fußgängerzone beauftragt wird?“ Der Stadtrat soll also eine Entscheidung unterlassen, zu der er rechtlich verpflichtet wäre. Ein solcher Eingriff in gebundene Entscheidungen könnte also nach der Lesart unzulässig sein.
Die Verwaltung betont außerdem, dass ein Nichtbefolgen der Wettbewerbsregeln erhebliche Folgen nach sich ziehen könnte. Ein Regressanspruch stünde im Raum, wenn der Auftrag nicht vergeben wird, hatten Piellusch und Wollny zuletzt erklärt. Eine durch das Verfahren erzeugte Bindungswirkung zu ignorieren, hätte demnach Konsequenzen und ist somit Teil der Abwägung. Eine Blockade der Entscheidung berge aber nicht nur juristische Risiken, sondern könne auch finanzielle Nachteile für die Stadt bedeuten, etwa mit Blick auf die Rückzahlung von bereits geflossenen Fördermitteln oder durch die komplette Eigenfinanzierung der Sanierung, wenn nach ganz anderen, eigenen Maßstäben verfahren würde, als nach jenen, die im Wettbewerbsverfahren gefunden wurden.
Wenn man die Fußgängerzone anders sanieren wolle, als es der Wettbewerb vorsieht, müsste die Stadt das komplett selbst finanzieren. Die Zahlen dazu stellte Stadtbaurat Alexander Wollny im Bauausschuss vor. Ergebnis: Eine kleinteilige punktuelle Sanierung mit dem vorhandenen Material koste demnach rund 2,7 Millionen Euro, bedeute aber weiterhin enormen Unterhaltungsaufwand. Eine vollflächige Sanierung mit dem vorhandenen Material unter Beibehaltung der bisherigen Gestaltung läge bei rund 4,2 Millionen Euro. Dagegen kostet die vollständige Neugestaltung mit Hilfe der Städtebauförderung rund 4 Millionen Euro, wobei der kommunale Eigenanteil bei 1,3 Millionen Euro läge.
Das Prüfverfahren der Verwaltung soll noch vor der nächsten Ratssitzung am 25. Februar abgeschlossen sein. Der Verwaltungsausschuss muss darüber beraten, was am 23. Februar geschehen könnte. In der Ratssitzung ist wiederum die Vergabe des Planungsauftrags vorgesehen, also genau der Beschluss, den das Bürgerbegehren verhindern möchte. Selbst wenn das Bürgerbegehren rechtlich zulässig wäre, ergäbe sich daraus keine aufschiebende Wirkung. Der Rat könnte also trotzdem den Auftrag vergeben. Aus diesem Grund hat das Ratsmitglied Klaus-Jürgen Maurer (FDP) beantragt, dass die Beauftragung des Planungs- und Sanierungsbüros so lange aufgeschoben werden möge, bis das Bürgerbegehren abgeschlossen ist.
Denn fällt die Vorabprüfung positiv aus, müssen in einem nächsten Schritt die erforderlichen Unterschriften innerhalb von sechs Monaten gesammelt und in schriftlicher Form eingereicht werden. Das Gesetz schreibt mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten (maßgebend ist die letzte Kommunalwahl) als Unterstützer vor. Das wären rund 3360 Unterschriften. Der Verwaltungsausschuss hat dann die Aufgabe, erneut über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Dieses Szenario funktioniert aber nur dann, wenn der Rat am 25. Februar keinen Beschluss zur Vergabe an ein Planungs- und Sanierungsbüro fasst. Danach sieht es derzeit aber nicht aus.