Grundschule Steinhude | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Grundschule Steinhude

Soll erst 2028/29 in den offenen Ganztag starten: Grundschule Steinhude.<br> (Foto: wb)
Soll erst 2028/29 in den offenen Ganztag starten: Grundschule Steinhude.
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Soll erst 2028/29 in den offenen Ganztag starten: Grundschule Steinhude.
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Soll erst 2028/29 in den offenen Ganztag starten: Grundschule Steinhude.
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Soll erst 2028/29 in den offenen Ganztag starten: Grundschule Steinhude.
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Aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung haben Grundschulkinder ab 1. August 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Stück für Stück werden die hiesigen Grundschulen in offene Ganztagsschulen umgewandelt. Nun wurde sowohl im Ortsrat Steinhude als auch in Großenheidorn eine entsprechende Vorlage zur Diskussion gestellt. In Steinhude ging es auch darum, den Baufortschritt an der Grundschule einzuschätzen und zu berücksichtigen.

Laut Vorlage sollte die Grundschule Steinhude zum Schuljahr 2027/28 mit allen vier Jahrgängen in den Ganztag wechseln. Die Betreuung soll in den Ganztagsschulen oder in den Horten erfolgen. Wie die Verwaltung mitteilte, kann der Verein für Randstundenbetreuung dies aber nicht leisten. Man sucht daher noch einen Kooperationspartner. Da es im Bauablauf zu Verzögerungen kommt, wurde jetzt der Bauablaufplan aktualisiert. Ab September soll mit der Montage des Erdgeschosses begonnen werden. Die Gewerke sollen ihre Arbeit dann schrittweise vornehmen. Durch eine parallele Bauweise wird versucht, den Bau zu beschleunigen. Ob sich die eingetretene Verzögerung zeitlich auf die Fertigstellung auswirken wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht abschätzen.

Alternativräume für den Ganztag ab 2027/28 stehen nicht zur Verfügung, wie die Verwaltung ebenfalls anmerkte. Da auch die Schulleitung gerne den Beginn des Ganztagsbetriebes verschieben würde, sprach man sich nach kurzer Diskussion einstimmig für einen entsprechenden Änderungsantrag aus. Somit soll die Grundschule Steinhude nach dem Willen des Ortsrates zum Schuljahr 2028/29 mit allen vier Jahrgängen in den offenen Ganztag starten.

Rechtsanspruch gilt

Auch der Ortsrat Großenheidorn hat sich dafür ausgesprochen, mit allen vier Jahrgängen an der dortigen Grundschule in den offenen Ganztag zu starten. Allerdings muss das noch mit der Schulleitung besprochen werden. Mit dem Beschluss eines Ortsrates wird der Rechtsanspruch nicht außer Kraft gesetzt, so Stadtsprecher Daniel Pfingsten. Allerdings kann der Ortsrat einen Vorschlag machen. Dadurch wird die Verwaltung dann aber nicht von der Verpflichtung entbunden, den geltenden Rechtsanspruch umzusetzen. In der Praxis heißt das, dass der geltende Rechtsanspruch in anderen Objekten oder Ortschaften erfüllt werden muss.


Verena Walter-Bockhorn (wb)
Verena Walter-Bockhorn (wb)
Freie Journalistin
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