Streit um Fußgängerzone | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Streit um Fußgängerzone

Mit den Listen (v.li.): Heiko Neubert, Margreet Nöthlich-de Bruin und Sussanne Hartung. (Foto: privat)
Mit den Listen (v.li.): Heiko Neubert, Margreet Nöthlich-de Bruin und Sussanne Hartung. (Foto: privat)
Mit den Listen (v.li.): Heiko Neubert, Margreet Nöthlich-de Bruin und Sussanne Hartung. (Foto: privat)
Mit den Listen (v.li.): Heiko Neubert, Margreet Nöthlich-de Bruin und Sussanne Hartung. (Foto: privat)
Mit den Listen (v.li.): Heiko Neubert, Margreet Nöthlich-de Bruin und Sussanne Hartung. (Foto: privat)

Der Streit um die Fußgängerzone geht in die nächste Runde. Die Bürgerinitiative „Freunde der Innenstadt“ kündigt ein Bürgerbegehren an. Sie wirft der Stadt eine mangelnde Dialogbereitschaft vor, warnt vor Risiken einer Großbaustelle und fordert Klarheit über Finanzierung und Nachhaltigkeit.

Die Bürgerinitiative reagiert damit auf eine Presseerklärung des Bürgermeisters vom 18. Dezember. Darin war der Initiative wiederum mangelnde Gesprächsbereitschaft vorgeworfen worden, nachdem sie einen weiteren Termin im Januar 2026 abgelehnt hatte. Die Initiative begründet ihre Entscheidung damit, dass in bisherigen Gesprächen ausschließlich als alternativlos dargestellte Positionen vermittelt worden seien. Ein konstruktiver Dialog setze voraus, dass Argumente aller Beteiligten ernsthaft geprüft und gemeinsame Lösungsansätze gesucht werden. „Dialog ist keine Einbahnstraße“, betont die Initiative.

Die Stadt erklärt wiederum, dass das letzte Treffen mit der BI vor der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse stattgefunden habe und allein deshalb schon der Vorwurf der Kompromisslosigkeit haltlos sei. Es habe ja noch gar keine Entwürfe gegeben, über die man detailliert hätte sprechen können, so Stadtsprecher Daniel Pfingsten. Das wollte man im Anschluss an die Präsentation nachholen. Auf ein weiteres Gesprächsangebot lässt sich die BI aber derzeit nicht ein.

Kritik an öffentlicher Konfrontation

Statt die Absage als Signal für einen Perspektivwechsel zu verstehen, habe der Bürgermeister den Weg der öffentlichen Konfrontation gewählt. Dies reiht sich nach Ansicht der Initiative in eine Praxis ein, bei der abweichende Positionen zum geplanten Umbau der Innenstadt nur unzureichend berücksichtigt würden. Genannt werden unter anderem Bedenken des Heimatvereins, nicht aufgegriffene Vorschläge von Werbegemeinschaft und Marktgilde sowie die aus Sicht der Initiative missverständliche Darstellung der Ergebnisse der Onlinebefragung im ISEK-Gutachten 2022.

Die Aussage der Unterschriftenlisten sei eindeutig: „Unsere Innenstadt ist schön – so, wie sie ist! Reparaturen sind nötig, Verbesserungen möglich, aber der Charakter soll nicht verändert werden.“ Diese Haltung stehe nicht im Einklang mit einem umfassenden Umbau der Fußgängerzone. Entsprechende Darstellungen weist die Initiative zurück.

Bedenken zu Bau und Finanzierung

Kritisch bewertet die Initiative die Einordnung des geplanten Austauschs des Pflasters und der Arbeiten am Untergrund als „behutsamen Eingriff“. Eine mehrjährige Großbaustelle berge erhebliche Risiken für die Attraktivität der Innenstadt und für Gastronomie und Einzelhandel. Vergleichbare Projekte hätten in anderen Städten zu wirtschaftlichen Schäden geführt. Zudem sieht die Initiative offene Fragen zur Nachhaltigkeit, zum Umweltschutz und zur Finanzierung. Trotz hoher Investitionskosten fehle eine transparente Gesamtplanung sowie belastbare Aussagen zu Fördermitteln, städtischem Eigenanteil und Folgekosten.

Angesichts von über 6.000 Unterschriften gegen den Umbau bedauert die Initiative, dass eine Neubewertung des Projekts bislang nicht erfolgt ist. Sie hat sich daher entschieden, den Weg eines Bürgerbegehrens zu gehen, um den Bürgern eine verbindliche Entscheidung über die Zukunft der Innenstadt zu ermöglichen.

Rechtliche Vorgaben sind einzuhalten

Für ein Bürgerbegehren gibt es rechtliche und formale Vorgaben, die einzuhalten sind. Neben einer konkreten Fragestellung müssen mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten (maßgebend ist die letzte Kommunalwahl) das Bürgerbegehren unterzeichnen. Das wären rund 3360 Unterschriften. Vor zehn Jahren gab es den letzten Versuch eines Bürgerbegehrens in der Stadt, der an der Einhaltung formaler Kriterien scheiterte. Damals ging es um den Erhalt des Schulzentrums Steinhude. Der Verwaltungsausschuss lehnte nach rechtlicher Prüfung die Zulässigkeit des Anliegens ab. Eine Vorabprüfung durch die Verwaltung hätte dieses Ergebnis verhindern können. Das gilt dann auch für die Gegenwart. Derzeit ist aber offen, welche Fragestellung das Bürgerbegehren konkret beinhalten wird und ob die Freunde der Innenstadt eine Vorabprüfung ihres Anliegens durch die Stadtverwaltung vornehmen werden.

Bürgerbegehren

Ein Bürgerbegehren ermöglicht es Bürgern, per Antrag eine Abstimmung über eine kommunale Angelegenheit selbst herbeizuführen, um einen Bürgerentscheid zu erzwingen, wobei das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz die rechtliche Grundlage ist und eine Unterschriftenhürde von 10 Prozent der Wahlberechtigten verlangt wird, um einen Bürgerentscheid zu beantragen, der dann wie ein Ratsbeschluss bindend ist.


    André Tautenhahn (tau)
    André Tautenhahn (tau)
    Freiberuflicher Journalist
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