Die Auseinandersetzung um die Innenstadtsanierung weitet sich aus, während die Stadtverwaltung parallel über den aktuellen Stand der Arbeiten berichtet. Ausgangspunkt bleibt das laufende Vergabeverfahren für die Planungsleistungen, das durch eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Celle verzögert ist. Eine mündliche Verhandlung ist für den 30. Juni angesetzt. Das Gericht entscheidet dabei nicht über die Vergabe, sondern gibt, wenn es anderer Meinung als die Vergabekammer sein sollte, allenfalls Hinweise, wie Stadtbaurat Alexander Wollny am Donnerstag (18. Juni) im Bauausschuss sagte. Die vom Stadtrat getroffene Vergabeentscheidung würde also weder rückabgewickelt, noch aufgehoben. Es könne aber zu einer erneuten Prüfung von einzelnen Verfahrensschritten kommen.
In den vergangenen Tagen hatten sich CDU und SPD einen offenen Schlagabtausch geliefert. Die CDU kritisierte wiederholt die Kommunikation der Verwaltung und forderte mehr Transparenz sowie Klarheit über Kosten und Verfahren. Die SPD verteidigte hingegen den Ablauf und warnte davor, den Eindruck eines scheiternden Projekts zu erwecken. In diese Auseinandersetzung schaltet sich nun auch die FDP ein. Sie fordert ein Moratorium und plädiert dafür, grundlegende Entscheidungen zur Ausgestaltung der Innenstadtsanierung erst vom neu gewählten Rat nach der Kommunalwahl treffen zu lassen. Begründet wird dies mit offenen Fragen zu Kosten, Zeitplan und Auswirkungen auf die Anlieger. „Die Verwirrung ob der ständig neuen Informationen nimmt mit jeder Veröffentlichung durch die Stadt zu. Es ist allen Beteiligten nicht zumutbar, hier noch den Überblick zu behalten“, so der FDP-Vorsitzende Daniel Farnung.
Im Bauausschuss haben Stadtbaurat Alexander Wollny und die Leiterin des Fachbereichs Stadtentwässerung, Alexandra Perschel über den aktuellen Stand berichtet. Dabei zeichnete sich ein vergleichsweise nüchternes Bild. Zwar hängt der weitere Fortgang formal vom Ausgang des Vergabeverfahrens ab, eine grundsätzliche Verzögerung des Gesamtprojekts sieht die Verwaltung derzeit jedoch nicht. Hintergrund ist, dass parallel bereits die Sanierung der unterirdischen Infrastruktur in Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern vorbereitet wird. Nach Angaben von Perschel sind die Untersuchungen der Grundstücksanschlüsse bereits weit fortgeschritten. Insgesamt sind 78 Grundstücke mit 102 Eigentümern betroffen. Die Anlieger wurden im Februar und März kontaktiert, rund 90 Prozent haben sich zurückgemeldet. Etwa 45 Prozent der Anschlüsse sind bereits untersucht.
Die Ergebnisse zeigen laut Verwaltung erheblichen Sanierungsbedarf. Viele Anlagen sind veraltet. Die Stadt dokumentiert die Zustände unter anderem mit Videobefahrungen. Auch die technischen Rahmenbedingungen wurden erläutert. So liegen Regenwasserkanäle in Teilen der Innenstadt in Tiefen zwischen 1,36 und 2,57 Metern, während Schmutzwasserkanäle mit bis zu 5,50 Metern deutlich tiefer verlaufen. Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich etwa durch steigende Anforderungen an die Regenwasserableitung aufgrund zunehmender Starkregenereignisse. Die bestehenden Systeme stoßen bereits heute an ihre Grenzen. Die Verwaltung setzt deshalb auf moderne Konzepte. Ziel ist es künftig, Regenwasser stärker vor Ort zu speichern, statt es schnell abzuleiten. In diesem Zusammenhang spielt das Konzept der „Schwammstadt“ eine Rolle, das unter anderem auf Begrünung und unterirdische Wasserspeicher setzt.
Parallel zu diesen technischen Vorarbeiten treibt die Verwaltung auch die inhaltliche Planung voran. So hat der Bürgermeister für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am Montag, den 29. Juni, zwei Vorlagen in die Beratung gegeben. Dazu gehört ein Vorschlag für die sogenannte „Phase 0“ sowie eine Regelung zur künftigen Zusammensetzung des Sanierungsbeirates. Gleichzeitig bleibt die Kritik bestehen. Bemängelt wird, dass die Einflussmöglichkeiten begrenzt seien und zentrale Entscheidungen bereits feststünden. Die Stadt betont wiederum, die Beteiligten frühzeitig einzubinden und zu unterstützen. FDP-Chef Farnung wirft der Stadtverwaltung hingegen vor, die Ratspolitik über die Tragweite des Beschlusses einer Sanierungssatzung nicht ausreichend informiert zu haben. „Die Information der von der Satzung betroffenen Hauseigentümer hätte ebenfalls unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss erfolgen müssen und nicht erst jetzt, wo die Vergabe der Umgestaltung durch ein Planungsbüro vor der Tür steht”, so Farnung.