„Letzte Ruhe wird teurer“ | Wunstorfer-Stadtanzeiger

„Letzte Ruhe wird teurer“

Blick auf Wasserstelle und Grabfeld: Der Friedhof Bokeloh. (Foto: tau)
Blick auf Wasserstelle und Grabfeld: Der Friedhof Bokeloh. (Foto: tau)
Blick auf Wasserstelle und Grabfeld: Der Friedhof Bokeloh. (Foto: tau)
Blick auf Wasserstelle und Grabfeld: Der Friedhof Bokeloh. (Foto: tau)
Blick auf Wasserstelle und Grabfeld: Der Friedhof Bokeloh. (Foto: tau)

Die Stadt hebt ab dem kommenden Jahr die Gebühren für ihre Friedhöfe spürbar an. Betroffen sind nahezu alle Leistungen – von der Grabnutzung über den Grabaushub bis hin zur Kapellennutzung. Die neue Gebührensatzung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und basiert auf einer aktuellen Kalkulation für die Jahre 2026 und 2027.

Gestiegene Kosten

Die Friedhöfe in Bokeloh, Idensen, Mesmerode, Kolenfeld und Luthe gelten als öffentliche Einrichtungen, deren Betrieb laut Gesetz durch Gebühren finanziert werden muss. Doch die tatsächlichen Kosten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Bereits 2023 lagen die Ausgaben bei rund 356.000 Euro und im Jahr darauf sogar bei knapp 385.000 Euro – unter anderem wegen Schäden infolge des Starkregens rund um den Jahreswechsel 2023/2024. Für die kommenden Jahre kalkuliert die Stadt mit durchschnittlich 334.600 Euro jährlich. Das entspricht einem Anstieg von rund zwölf Prozent gegenüber der letzten Kalkulation.

”Gegenüber der letztmaligen Kalkulation der Friedhofsgebühren ist ein deutlicher Kostenanstieg zu verzeichnen”, schreibt die Stadt. Zurückzuführen sei der Kostenanstieg insbesondere auf die allgemeine Zunahme sowie auf die Verteuerung der Inanspruchnahme von Bauhofleistungen. ”Ab dem Jahr 2026 werden diesbezüglich neue Verrechnungspreise in Kraft treten”, kündigt die Verwaltung an. Insbesondere die Verrechnungspreise für den Einsatz von Personal steigen demnach deutlich.

Diese Entwicklung schlägt sich nun in den Gebühren nieder. So kostet etwa die Nutzung einer Rasen-Sargwahlgrabstätte künftig 2.576 Euro statt bisher 2.448 Euro. Die Gebühr für ein Kindergrab steigt von 682 auf 779 Euro – ein Plus von über 14 Prozent. Auch die Kosten für den Grabaushub und die Kapellennutzung steigen, während lediglich die Gebühr für die Leichenaufbewahrung leicht sinkt. Ein Vergleich mit dem kirchlichen Friedhof in Wunstorf zeigt: Die städtischen Gebühren liegen in einigen Bereichen höher. So kostet ein Sargreihengrab dort 1.458 Euro, während die Stadt künftig 1.551 Euro verlangt. Besonders deutlich fällt der Unterschied bei Kindergräbern aus – hier verlangt die Kirche 600 Euro, die Stadt 779 Euro.

Kostendeckung bleibt Ziel

Die Stadt verfolgt weiterhin das Ziel, mit den Gebühren einen Kostendeckungsgrad von 75 Prozent zu erreichen, bei Kindergräbern 50 Prozent. Für die Nutzung der Friedhofskapellen wird ein Deckungsgrad von 65 Prozent angestrebt. Dennoch bleibt eine Unterdeckung bestehen: Schaut man in den Haushaltsplan, so rechnet die Verwaltung mit jährlichen Einnahmen von rund 216.000 Euro und demnach deutlich weniger als die kalkulierten Kosten.

Ein regionaler Vergleich zeigt: Wunstorf liegt mit den neuen Gebühren im oberen Mittelfeld. Während einige Kommunen deutlich niedrigere Sätze verlangen, sind andere ähnlich oder sogar höher angesiedelt. Dennoch dürfte die Erhöhung für viele Bürgerinnen und Bürger spürbar sein – gerade in Zeiten, in denen ohnehin vieles teurer wird.

Kalkulation

Die derzeit geltenden Gebührensätze wurden im Jahr 2023 im Rahmen einer Zwei-Jahres-Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2025 kalkuliert und im Gebührentarif zur Gebührensatzung festgelegt. Daher sind die Gebührensätze für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 neu zu berechnen. Sie werden im Rahmen einer Zwei-Jahres-Kalkulation für den Zeitraum 2026 bis 2027 ermittelt.


    André Tautenhahn (tau)
    André Tautenhahn (tau)
    Freiberuflicher Journalist
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