Es sind nicht gerade wenige Plakate und Aufkleber, die man an den verschiedensten Stellen in Steinhude vorfindet. Ein Ärgernis, das auch in der letzten Ortsratssitzung thematisiert wurde. Grund genug einmal konkret nachzufragen.
Wie die Stadtverwaltung mitteilte, besteht bezüglich der Plakatierung grundsätzlich die Möglichkeit, nicht genehmigte Plakatierungen im Wege der Ersatzvornahme entfernen zu lassen. Außerdem kann ein Bußgeldverfahren gegen den Verursacher eröffnet werden. So weit die Theorie. „Üblicherweise bekommen wir Hinweise, denen nachgegangen wird“, so Rabea Jäger seitens der Verwaltung. Stellt sich dabei heraus, dass die Plakatierung nicht genehmigt war, wird dem Verursacher Gelegenheit gegeben, den Antrag innerhalb einer Frist nachzureichen. Passiert das nicht, werden die kostenpflichtige Entfernung der Plakate durch den Baubetriebshof angedroht. Bleiben die Plakate weiter ohne Genehmigung hängen, würden sie tatsächlich kostenpflichtig entfernt werden.
Bei Beklebungen von Laternenpfählen oder auch Hinweisschildern lassen sich selten die Verursacher ermitteln, so die Verwaltung. Bei regelmäßigen Kontrollen werden die Aufkleber entfernt. Mit der umgehenden Entfernung wird der Baubetriebshof immer dann beauftragt, wenn zum Beispiel die erlaubte Parkzeit nicht mehr zu lesen ist (siehe Foto), wie Stadtsprecher Daniel Pfingsten auf Nachfrage mitteilte. Ob man hier bis zur Entfernung des Aufklebers ohne Folgen stehen darf, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Zur Einschätzung der Sachlage spielen Fragen wie: Wann wurde der Verstoß geahndet? Sind weitere Schilder in der Umgebung vorhanden? eine Rolle.