Der Bauausschuss hat den Weg für neue Leitplanken der Wohnbaulandentwicklung freigemacht. Mit den Vorgaben will die Stadt mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und künftige Bauprojekte stärker an sozialen und nachhaltigen Kriterien ausrichten. Grundlage sind Empfehlungen eines „Runden Tisches Wohnen“, an dem Verwaltung und Politik gemeinsam gearbeitet haben.
Hintergrund sind die Entwicklungen auf dem Wunstorfer Wohnungsmarkt. Nach Angaben der Stadt leben rund 42.000 Menschen in etwa 20.700 Haushalten. Gleichzeitig steigt die Zahl der Einpersonenhaushalte, insbesondere bei den über 65-Jährigen. Von rund 21.000 Wohnungen und Häusern in Wunstorf verfügen lediglich etwa 1.600 über ein oder zwei Zimmer. Der Leerstand liegt mit 2,3 Prozent deutlich unter dem niedersächsischen Durchschnitt von 4,1 Prozent. Besonders kritisch bewertet die Stadt den Rückgang geförderter Wohnungen. Aktuell gibt es nach Angaben der Verwaltung noch 311 sozial gebundene Mietwohnungen. Ohne Neubauprojekte mit Sozialbindung würde dieser Bestand langfristig weiter schrumpfen.
Kernstück der Leitplanken sind fünf Anforderungen, die künftig bei größeren Wohnbauentwicklungen berücksichtigt werden sollen. So sollen keine reinen Einfamilienhausgebiete mehr entstehen. Stattdessen setzt die Stadt auf gemischte Quartiere mit unterschiedlichen Wohnformen und Wohnungsgrößen. Außerdem soll bei neuen Baugebieten grundsätzlich eine Sozialquote von mindestens 30 Prozent gelten. Das bedeutet, dass fast ein Drittel der neu entstehenden Wohnungen dem geförderten Wohnungsbau zugeordnet werden soll. Ausnahmen bleiben nach einer Einzelfallprüfung möglich. Weitere Vorgaben betreffen die Senkung von Baukosten, etwa durch serielle Bauweisen, kompakte Grundrisse oder digitale Planungsverfahren. Darüber hinaus will die Stadt nachhaltige Bauweisen fördern, zum Beispiel durch Dach- und Fassadenbegrünungen, zusätzliche Bepflanzungen, die Versickerung von Regenwasser sowie die Prüfung eines Anschlusses an Nahwärmenetze.
Um zu verhindern, dass neu ausgewiesenes Bauland ungenutzt bleibt, soll künftig außerdem eine Bauverpflichtung gelten. Danach soll spätestens zwei Jahre nach Erteilung der Genehmigung mit dem Bau begonnen werden. Zur Absicherung kann die Stadt eine Vertragsstrafe verlangen. Die Leitplanken sollen künftig als Grundlage für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen, die Beurteilung von Bauleitplanverfahren sowie die Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern und Investoren dienen. Die Umsetzung erfolgt über städtebauliche Verträge und Bebauungspläne. Wer von neu geschaffenen Baurechten profitiert, soll sich vertraglich zur Einhaltung der Vorgaben verpflichten.
Die Verwaltung plant, die Wirksamkeit der neuen Regeln nach drei Jahren zu überprüfen. Zudem sollen die politischen Gremien regelmäßig über die Entwicklung des Bestands an sozial gebundenen Wohnungen informiert werden. Derzeit wird die Entwicklung neuer Wohngebiete unter anderem in der Oststadt (Oststadtbogen auf dem ehemaligen Vion-Gelände) und dem ehemaligen Brändelgrundstück in Blumenau vorangetrieben. Der Ortsrat Blumenau regte allerdings auch an, dass sich das gesamte Bauvorhaben ins Ortsbild einfügen und die soziale Infrastruktur mitwachsen müsse.
Verschoben hat der Bauausschuss mit den Stimmen von CDU und Grünen die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplans an der Emanuel-Grund-Straße in der südlichen Kernstadt. Als Grund wurde ein unzureichendes Verkehrskonzept für den gesamten Stadtteil Barne genannt. Außerdem solle weiterhin primär in den Ortsteilen neuer Wohnraum geschaffen werden.